BGH-konforme Zinsanpassung von Konten und deren Neuberechnung - Kontenprüfung
- Gemäß BGH-Entscheid XI ZR 78/08, Urteil vom 21.04.2009 sind Kreditinstitute verpflichtet, auf für jedermann nachvollziehbare Weise Sollzins-Konditionen regelmäßig anzupassen, um das sogenannte Äquivalenzprinzip einzuhalten. Damit wurde der Spielraum von Finanzdienstleistern zu einer vom Kunden unbemerkten Margenverbesserung erheblich eingeschränkt.
- Auf Basis von Kontohistorien (Kontoauszügen resp. Bank-Dateien) ist es möglich, entsprechende Überprüfungen vorzunehmen und bei Bedarf mittels Neuberechnung erheblich günstigere Kontostände für Bankkunden im Nachhinein zu ermitteln, welche dann Guthaben-Forderungen gegenüber dem Kreditinstitut zur Folge haben.