Konto-Zinsanpassung - Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Leasing und Finanzmathematik im Kreditwesen Diplom-Kaufmann Diplom-Volkswirt Norbert Hofmann Hochschullehrer

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BGH-konforme Zinsanpassung von Konten und deren Neuberechnung - Kontenprüfung


  • Gemäß BGH-Entscheid XI ZR 78/08, Urteil vom 21.04.2009 sind Kreditinstitute verpflichtet, auf für jedermann nachvollziehbare Weise Sollzins-Konditionen regelmäßig anzupassen, um das sogenannte Äquivalenzprinzip einzuhalten. Damit wurde der Spielraum von Finanzdienstleistern zu einer vom Kunden unbemerkten Margenverbesserung erheblich eingeschränkt.
  • Auf Basis von Kontohistorien (Kontoauszügen resp. Bank-Dateien) ist es möglich, entsprechende Überprüfungen vorzunehmen und bei Bedarf mittels Neuberechnung erheblich günstigere Kontostände für Bankkunden im Nachhinein zu ermitteln, welche dann Guthaben-Forderungen gegenüber dem Kreditinstitut zur Folge haben.
 
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