Darlehens-Rückabwicklung aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung
- Bis zum 21. Juni 2016 konnten Darlehensnehmer ihren Altvertrag widerrufen, falls er eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthielt. Das betrifft Verträge, die zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Wurde der Widerruf fristgemäß erklärt, besteht auch heute noch die Chance auf eine in der Regel für Bankkunden vorteilhafte Darlehensrückabwicklung.
- Wurde ein Vertrag am 11. Juni 2010 oder später abgeschlossen, kann er ebenfalls eine fehlerhafte Belehrung enthalten. Eine solcher Vertrag kann auch heute noch widerrufen werden.
- In vielen Fällen wurde im Auftrag deutscher Gerichte und auch von Privat hierfür ein Sachverständigen-Gutachten erstellt.
- So konnte zuweilen auch eine Vorfälligkeitsentschädigung vermieden werden, um danach zinsgünstigere Darlehenskonditionen bei Folgefinanzierungen zu realisieren.