Sachverständigen-Gutachten im Auftrag deutscher Gerichte und Staatsanwaltschaften
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erteilen deutsche Gerichte in der Regel auf Basis von Beweisbeschlüssen (im Zivilrecht) oder Staatsanwaltschafteten (im Strafrecht) Auftrag zur Erstattung von Sachverständigen-Gutachten mit finanzmathematischen Fragestellungen. Das Honorar orientiert sich am JVEG (Justiz Vergütungs- und Entschädigungsgesetz).
So wurde auch für den BGH-Entscheid XI ZR 52/08 nach Rückverweis an das OLG Köln 13 U 27/06 (Thematik: Zutreffende Zinsanpassungen bei Sparverträgen mit variabler Verzinsung) hausintern gemäß Gutachter-Auftrag eine neue, höchst innovative Rechensystematik entwickelt.
Vielfach bearbeitete Sachverhalte:
- Vorfälligkeitsentschädigung, Nichtabnahmeentschädigung, Vorfälligkeitsentgelte
- Darlehens-Rückabwicklung aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung
- Überprüfung von Konto-Verläufen in Verbindung mit Zinsanpassungen und deren Neuberechnung
- Restschuldermittlung
- Effektivzins-Berechnungen
- Schadenersatz vorzeitig beendeter Leasingverträge